Organisation des Privatwaldes


Waldbesitzer bewirtschaften in Deutschland sehr oft kleine und nicht zusammenliegende Waldflächen, der private Waldbesitz teilt sich häufig auf mehrere, nicht zusammenhängende Flurstücke auf. Um diese strukturellen Nachteile auszugleichen, bilden private Waldbesitzer (ggfs. zusammen mit kommunalen Waldbesitzern) forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Die beiden wesentlichen, im Bundeswaldgesetz (BWaldG) dargestellten Arten von Zusammenschlüssen sind Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen.
 

Forstbetriebsgemeinschaften

Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Es geht darum, die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften nach dem Bundeswaldgesetz:
 

  • Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben
  • Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
  • Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes
  • Bau und Unterhaltung von Wegen
  • Durchführung des Holzeinschlags, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung
  • Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für genannte Maßnahmen.


Die Zusammenschlüsse erfolgen auf freiwilliger Basis und können verschiedene Rechtsformen haben:
 

  • Eingetragener Verein (e.V.)
  • Wirtschaftlicher Verein (w.V.)
  • Eingetragene Genossenschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

 

Forstwirtschaftliche Vereinigung

Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder nach Landesrecht gebildeten Waldwirtschaftsgenossenschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen einschließlich der Gemeinschaftsforsten. Sie verfolgen ausschließlich den Zweck, die forstwirtschaftliche Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.

Aufgabe von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen:
 

  • Unterrichtung und Beratung der Mitglieder sowie Beteiligung an der forstlichen Rahmenplanung
  • Koordinierung des Absatzes
  • marktgerechte Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse;
  • Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten.


Die Übernahme weiterer Aufgaben ist unzulässig. Holzerntearbeiten dürfen somit von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen NICHT durchgeführt werden.

Wie finde ich den für meine Flächen zuständigen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss?

  • Auskünfte über Ihren örtlichen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss erteilen die Waldbesitzerverbände ihres Bundeslandes. Ihre Kontakdaten finden Sie in unserer Rubrik Kontakte. Auch im Bereich Länderprofile finden Sie die diesbezüglich relevanten Informationen.
  • Die für die Privatwaldberatung zuständigen Förster der staatlichen Forstverwaltungen der Länder können ebenfalls Auskunft über die örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften geben. Klicken Sie hier, um zu der Forstverwaltung in ihrem Bundesland zu gelangen.
  • Auch die zuständigen Kommunalverwaltungen kennen i.d.R. die für die Gemeinde zuständige Forstbetriebsgemeinschaft.


Interessenvertretung im Detail

Hier finden Sie informationen über die Interessenvertretungen auf den verschiedenen politischen Ebenen.
 

Landesebene

Die Waldbesitzerverbände in den Bundesländern sind in Form privatrechtlicher Vereine organisiert. Die Ziele der Waldbesitzerverbände liegen in der Stärkung der Ertragsfähigkeit des Waldes nichtstaatlicher Eigentümer.
Die meisten Waldbesitzerverbände sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW).
Adressen der Waldbesitzerverbände der Länder

Bundesebene

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) vertritt als Dachverband der 14 Landesverbände die Interessen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer in Deutschland.
www.waldeigentuemer.de

Europäische Ebene

Die CEPF European family forestry ist die Interessenvertretung der Privatwaldbesitzer in Brüssel. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW - siehe Interessenvertretung auf Bundesebene) ist Mitglied der CEPF.
www.cepf-eu.org