Viele Waldbesitzer pflegen Ihren Wald mit viel Zeit und Energie, um ihn in gutem Zustand zu erhalten und so auch an die Nachkommen weiterzugeben. Häufig werden bei den Entscheidungen und Pflege-maßnahmen aber nur die erzielten Einnahmen beurteilt und die dafür erforderlichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen vernachlässigt.
Eine wichtige Kennzahl in der Forstwirtschaft, um die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme zu bewerten, ist der sogenannte „holzerntekostenfreie Erlös“. Bei der Waldarbeit zahlen sich viele Maßnahmen aber erst aus, wenn die Einnahmen und Aufwendungen über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Denn die Pflege im Jungbestand bringt noch nichts ein, ist aber notwendig, um im Altbestand wertvolles Holz ernten zu können. Das Dokumentationsheft „Mein Wald“, herausgegeben von der LWF, hilft Ihnen auch noch nach mehreren Jahren einen Überblick über die durchgeführten Tätigkeiten, die dafür aufgewendeten Arbeitsstunden und die Auslastung Ihrer Maschinen zu bewahren. Dadurch können am Jahresende alle mit dem Wald verbundenen Einnahmen und Ausgaben genau nachvollzogen werden. Das hilft Ihnen schließlich auch dabei, die Kosten für die Vorkalkulation geplanter Holzernten besser einschätzen zu können.
Die Broschüre 'Kostenrechnung', herausgegeben von FHP, steigt noch etwas tiefer ein und erklärt die Arten der Kostenanalyse für ein modernes Betriebsmanagement anhand verschiedener Fallbeispiele aus den Bereichen Kleinwaldbewirtschaftung, Forstbetrieben und Dienstleistungsunternehmen.
Aber nicht nur für eigene Zwecke, sondern auch für das Finanzamt dokumentiert ein Betrieb seine Ausgaben und Einnahmen. Die Buchführung ist für viele Waldbesitzer, die die Waldbewirtschaftung im Nebenerwerb leisten, jedoch ein Buch mit sieben Siegeln.
Umsatz und Gewinn, den Sie durch die Waldbewirtschaftung erzielen, und die Rechtsform Ihres Betriebes entscheiden über die Art des Jahresabschlusses. Bei den meisten kleinen Forstbetrieben reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie finden viele Tipps hierzu online, u. a. auf der Webseite Für-Gründer.de . Überlegen Sie auch, ob es für Sie in Frage kommt, die Buchführung z. B. an einen Steuerberater abzugeben. Verpflichtungen an das Finanzamt haben Sie außerdem, wenn Sie als „optierender“/ „regelbesteuerter“ Betrieb angemeldet sind, und die Mehrwertsteuer des Holzverkaufs an das Finanzamt abführen.